MännerMarkt




Männer Markt

Der erste Männermarkt in ganz Nordhessen.

Angefangen von einem Flohmarkt für gebrauchte Werkzeuge und Maschinen kriegt man vom Akkuschrauber bis zur Motorsäge fast alles. Außerdem dürfen auch Fahrzeuge nicht fehlen. Wer sein Fahrzeug verkaufen will ist willkommen.


Auch Second Hand Männerbekleidung ist angesagt! Das Verhandlungsgeschick entscheidet, wie günstig eingekauft werden kann, denn es ist Flohmarkt und da wird gehandelt.


man muss das Eisen schmieden solange es heiß ist

Ein Mann - ein Schmied - und danach ein frisch gezapftes und ne Bratwurst.

für Männer (und natürlich auch Frauen) wir freuen uns!

INFOS INFOS UND NOCH MEHR INFOS


Wie, wo, was und vor allem wann?


Nächster Markt am: steht noch nicht fest


Ab 15:00 Uhr wird der Markt eröffnet und wer Lust hat auf E-Bikes, Pedelecs, Quads oder Trikes für den gibt es eine Vorführung der neuesten Fahrzeuge und einige andere Programmpunkte. Zum Männermarkt dürfen auch die Fahrzeuge nicht fehlen. Wer sein Fahrzeug verkaufen will, der kann am Privaten Fahrzeugmarkt sein Fahrzeug anbieten.

 

Im und um das Marktcafé wird das Programm ergänzt durch Musik, Gegrilltes und frisch gezapftes Bier. 

Eckdaten zum Markt

Anmeldung ist erforderlich über das unten angegeben Anmeldeformular.


MARKBEDINGUNGEN


Preise Flohmarktstände:

Standpreise:   pro lfd. Meter 10,- EUR

Tischmiete:     Tisch (ca. 2m breit) á 5,- EUR

 

Preise Neuware- bzw. Promotionstände:               

pro lfd. Meter 15,- EUR bzw. individuelle Berechnung über qm-Standfläche

 

EINTRITT:

3,- EUR (Eintritt frei für  Alle unter 18 Jahre)

 

STANDFLÄCHE:

mind.  1  Meter pro Aussteller muss gebucht werden.  Wir empfehlen pro Aussteller mind. 2 Meter Standfläche zu 

FLOHMARKTARTIKEL:

Fundstücke aus dem Keller etc. soweit sie für Männer sind, sowie Werkzeuge, Maschinen, Baumaterialien und alles, was Männer gebrauchen können sind ausdrücklich erlaubt.


NEUWARE / PROMOTIONSSTÄNDE

Es sind Neuwarenhändler zugelassen, solange dies mit uns abgesprochen ist. Handwerklich hergestellte bzw. selbstgemachte Waren sind ebenfalls erlaubt, müssen jedoch zum Warensortiment des Marktes passen. Wir behalten uns vor das Warensortiment am Veranstaltungstag zu kontrollieren und nicht vorab angemeldete Neuwaren- / Promotionstände nach zu kassieren bzw. von der Veranstaltung auszuschließen.


BUCHUNG: 

Die Buchung bzw. Anmeldung erfolgt per E-Mail über die Website: www.messepark-homberg.de . Nach erfolgter Buchung erhältst du eine Bestätigung per Email, dieser liegen alle weiteren wichtigen Informationen (Infoblatt, Anfahrt, Hallenplan) bei. Die Informationen müssen bitte von dir gelesen und eingehalten werden.


STONIERUNG: 

Eine Stornierung ist bis eine Woche vor der Veranstaltung möglich. Die Stornierung muss schriftlich an: info@messepark-homberg.de erfolgen.


BEZAHLUNG:

Die Zahlung der Standgebühr erfolgt am Markttag vor Auffbau des Stands.


MARKTZEITEN:

Verkaufszeiten:      15.00-21.00 Uhr

Aufbau:                      ab 10.00 Uhr

Abbau:                        ab 21.00 Uhr


STANDAUFBAU:

Der Standaufbau beginnt 3 Stunden vor Marktöffnung. Der Standabbau darf erst nach Ende der Veranstaltung erfolgen und muss 3 Stunden nach Marktschluss beendet sein. Der Marktstand darf nicht vor dem Ende der Marktzeit (21:00 Uhr)abgebaut werden. Du musst den für dich reservierten Marktstand bis spätestens 30 Minuten vor Marktbeginn eingenommen haben. Sollte dies nicht der Fall sein verlierst du das Recht auf seine Standfläche. Eine Erstattung bzw. Gutschrift der Standgebühr erfolgt nicht!


Reservierte, aber bis zu diesem Zeitpunkt nicht eingenommene Standplätze können bei Bedarf von uns an andere Interessenten vergeben werden.


Der Standaufbau hat so zu erfolgen, dass die Notausgänge, Fluchtwege und Feuerlöscheinrichtungen dauerhaft frei zugänglich sind. Dies bedeutet Kleiderstangen, Tische, Kisten etc. dürfen die Bodenmarkierungen der Standfläche nicht überschreiten.


ABLADEN:

Zum Standaufbau dürft ihr mit euren Autos bis zum Stand fahren, allerdings bitten wir euch, die Parkplätze nahe der Halle nach dem Ausladen wieder frei zu machen – damit unsere Besucher genügend Platz haben!

Außerdem müssen Notausgänge, Zufahrten und Straßen aus Sicherheitsgründen komplett freigehalten werden, sonst dürfen wir die Besucher leider nicht reinlassen. Im Außengelände dürft ihr Eure Fahrzeuge oder Anhänger am Stand belassen.


REINIGUNG

Bei Marktende ist der Standplatz sauber zu verlassen. Alle anfallenden Abfälle, Verpackungen und sonstige Gegenstände müssen von dir nach Beendigung der Veranstaltung entsorgt, d.h. mitgenommen werden. Du bist für die Säuberung der von dir belegten Fläche verantwortlich sowie für die saubere Rückgabe der gemieteten Tische, sofern diese in der jeweiligen Location vorhanden sind. Zur Kontrolle wird eine Müllpauschale von 10,- EUR als Pfand berechnet. Die Müllpauschale wird ab 21:00 Uhr zurück gezahlt werden.


GASTRONOMIE | TOILETTEN | MUSIK

Im  Markt-Café bzw. im Außengelände sowie an weiteren Ständen wird passend zur Veranstaltung eine Verköstigung angeboten. Hier könnt ihr dann Snacks und Getränke sowie Kaffee und Kuchen kaufen.                


TOILETTEN

Es stehen allen Besuchern und Ausstellern die Toilettenanlagen gegen eine Benutzungsgebühr von 50 cent (für Kinder und Jugendliche frei) zur Verfügung.


 


GreenPark GbR Inh. A.Althaus u. T. Hucke


Handy 0160-90 666 880

Homberg (Efze), 01.03.2020

  • Corona Info's

    Corona- Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung

    Die Verordnung können Sie auf der Internetseite des Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen tagesaktuell nachlesen. Anbei die Auslegungshinweise.

     

     

    Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

    Corona-Pandemie

    Was ist wieder erlaubt, was nicht?


    Auslegungshinweise zur Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und des Betriebs von Einrichtungen und Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung)  Stand: 06.07.2020


    Zusammenkünfte und Veranstaltungen sind nur erlaubt, wenn


    durch geeignete Maßnahmen, insbesondere durch Steuerung der Besucherzahlen, der gebotene Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Einzelpersonen oder Gruppen von höchstens zehn Personen oder mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes eingehalten werden kann oder statt des Mindestabstandes Trennvorrichtungen aufgebaut sind. Der Abstand muss in alle Richtungen gegeben sein. Der Veranstalter muss die räumlichen Gegebenheiten so ausgestalten, dass das Abstandhalten auch möglich ist; ein kurzes Unterschreiten des Mindestabstandes, um beispielsweise sitzende Personen zu passieren, ist zulässig,

    geeignete Hygienekonzepte entsprechend den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene, Steuerung des Zutritts sowie Verlassen des Veranstaltungsorts (z. B. durch Leitsysteme und Wegeführungen) und der Vermeidung von Warteschlangen (z. B. durch elektronisches Platz- und Bezahlmanagement) getroffen und umgesetzt werden,

    Aushänge zu den erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen gut sichtbar angebracht sind,

    in geschlossenen Räumen mit Zuschauerplätzen eine personalisierte Sitzplatzvergabe erfolgt, wobei aneinanderliegende Sitzplätze von Personen eingenommen werden, denen der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum nach § 1 Abs. 1 Satz 1 und 2 gestattet ist (Einzelpersonen oder eine Gruppe bis zu 10 Personen oder Personen aus zwei Hausständen). Zwischen diesen Einzelpersonen oder Gruppen ist der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Die personalisierte Sitzplatzvergabe bedeutet nicht, dass zwingend ein Reservierungssystem bestehen muss. Es ist auch ein spontanes Placement oder - bei bekanntem Teilnehmerkreis - ein geplantes Placement möglich. Nicht möglich ist allerdings, spontane 10er-Gruppen zu bilden. Es empfiehlt sich bei der personalisierten Sitzplatzvergabe zu dokumentieren, wer wo sitzt. Veranstaltungen in geschlossenen Räumen müssen nicht mit der Einnahme von Sitzplätzen verbunden sein, bei Veranstaltungen ohne Einnahme von Sitzplätzen muss aber in jedem Fall der Mindestabstand von 1,5 Metern einhaltbar sein.

    in der Regel jeder Person 3 Quadratmeter der begehbaren Fläche zur Verfügung steht. Von dieser Regel kann abgewichen werden, wenn ein Hygienekonzept vorliegt, welches die Einhaltung der allgemeinen Voraussetzungen sicherstellt. 

    Name, Anschrift und Telefonnummer der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausschließlich zur Ermöglichung der Nachverfolgung von Infektionen von der Veranstalterin oder dem Veranstalter erfasst werden.

    Die Teilnehmerzahl darf 250 nicht übersteigen (Regelobergrenze). Teilnehmende sind Gäste, nicht Beschäftigte und Mitwirkende.

Termine gibt's hier

ODER DOCH LIEBER AUSSTELLEN?

falls ja, hier gibt's die Anmeldung für Aussteller:

Anmeldeformular




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